Grundstücke – was muss ein Käufer oder Bauherr wissen?

Was aber muss jemand der Grundstücke erwerben oder bebauen will nun wirklich wissen?

Zunächst gilt zu prüfen, ob die Grundstücke wirklich demjenigen gehören, der sie veräußern will. Dazu dient der Grundbucheintrag. Hier finden sich auch alle anderen Informationen zum Grundstück wie Historie, Belastungen und rechtliche Belange. Es kann nämlich durchaus sein, dass Grundstücke mit Hypotheken belastet sind oder es aber Beschränkungen über die Nutzung gibt. Über all das informiert der Grundbucheintrag.

Befand sich laut Grundbucheintrag einmal eine Firma oder ähnliches auf dem Gelände, so sind Bodenproben angeraten um Kontaminationen auszuschließen.

Ist mit dem Grundstück laut Grundbucheintrag alles OK, so können die Grundstücke erworben werden. Dazu muss in Deutschland immer ein Notar eingeschaltet werden. Dieser muss den Besitzerwechsel wie die Konditionen beurkunden und beim Grundbuchamt einreichen.

All das klingt sicher recht aufwendig, jedoch dient es der eigenen Sicherheit, dass hier Betrügern das Leben schwer gemacht wird. Gerade im Handel mit Grundstücken geht es schließlich um viel Geld.

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Bestimmung des Grundstücks

Bestimmt wird das Grundstück durch eine amtliche Vermessung. Somit ist eine Grundstück der Grund und Boden, auf dem eine Liegenschaft oder ein Anwesen stehen. Ein Baugrundstück, das ist dann ein Grundstück, das zur Bebauung freigegeben oder bereits bebaut ist. Soweit die Definition eines Grundstücks, bzw. Baugrundstücks.

Grundstücke – das meint der Anwalt

Interessanterweise ist der Begriff Grundstück nicht in unseren Gesetzen verankert sondern nur in der Umgangssprache. Rechtlich ist ein Grundstück ein „räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der in der vom Grundbuchamt angelegten Grundordnung“ manifestiert ist. Somit ist es vor dem Richter schlicht und ergreifend…eine Sache.

Diese, wir nennen sie der Lesbarkeit halber hier auch nur „Sache“, wird auf einem Blatt im Grundbuch dokumentiert und zwar inklusive der Eigentumsrechte, der Lage, der juristischen Belange und Belastungen. Werden mehrere Sachen zusammengefasst, so werden sie als Nummer im Bestandsverzeichnis eines gemeinsamen Blattes geführt. Dazu bedarf es aber verschiedener Erklärungen des Eigentümers. Auch können Grundstücke geteilt werden. Dann stellt sich aber die Frage nach den baurechtlichen Konsequenzen.

Der Grundbucheintrag der Sache ist Voraussetzung dafür, dass dieses Grundstück bebaut oder anderwertig genutzt werden kann. Daher sind Grundstück und das was darauf errichtet wurde eine Einheit.
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Baugrundstücke kaufen Ein Mann soll ja neben dem Sohn und dem Apfelbaum auch nicht vergessen, ein Haus zu bauen. Die Voraussetzung dafür ist ein Grundstück, Mehr erfahren ...
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